Ablauf
Erstgespräch
Über das Kontaktformular können Sie Kontakt aufnehmen und wir vereinbaren, bei freien Kapazitäten, einen Ersttermin. Neben einem ersten Kennenlernen dient der Termin dazu, ihre Beschwerden diagnostisch abzuklären und einzuschätzen, ob die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss können bis zu vier probatorische Sitzungen (Kennenlernen) stattfinden. Diese Sitzungen können dafür genutzt werden, sich weiter kennenzulernen und abzuklopfen, was mögliche Therapieziele sein können.
Behandlung
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung varriiert und wird in jedem Fall individuell besprochen und festgelegt.
Eine Kurzzeittherapie beträgt 24 und eine Langzeittherapie umfasst 60 bis maximal 100 Sitzungen. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Kostenübernahme der jeweiligen Kostenträger
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Ob und in welchem Umfang die Psychotherapie von der privaten Krankenkasse erstattet wird, hängt von den Leistungen ihres Tarifs ab.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer ambulanten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
In meiner Privatpraxis besteht die Möglichkeit durch ein Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Ob die Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Über das genaue Verfahren kläre ich Sie gerne auf.
Zusätzlich finden Sie hilfreiche Informationen über das Kostenerstattungsverfahren unter therapie.de.
Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen, GOP/GOÄ.
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall können Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare informieren.
Heilfürsorge der Bundeswehr:
Soldatinnen und Soldaten können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich von ihrem Truppenarzt/ihrer Truppenärztin einen Überweisungsschein und eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) über die probatorischen Sitzungen ausstellen lassen. Diese Formulare bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit. Im Anschluss können nach Absprache weitere Sitzungen bei ihrem Truppenarzt/ ihrer Truppenärztin beantragt werden.
Heilfürsorge der Bundespolizei:
Bundespolizistinnen und -polizisten haben die Möglichkeit eine amulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Sie können über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie beantragen.